Altersgrenzen
 


In den letzten Jahre ist das Renteneintrittsalter stark gestiegen. Zurzeit liegt das Eintrittsalter für Männer bei 63,8 und bei 63,3 für Frauen. Das dies noch weiter steigen wird, ist keine Neuigkeit. Bis 2012 wird das Rentenalter auf 67 Jahre erhöht.


Bei behinderten Menschen lag die Renteneintrittsgrenze bei 62 Jahren. Auch hier wurde eine deutliche Anhebung auf 65 Jahre vorgenommen. Durch die gestaffelte Steigerung beginnt die Erhöhung ab dem Jahr 1952. Hier liegt das Renteneintrittsalter bei 63 Jahren.


Auch bei den Arbeitslosen beträgt das Rentenalter nun 63 Jahre. Für Untertage Beschäftigte wurde das Rentenalter auf 62 angehoben.


Für einige Personen wirkt jedoch der Vertrauensschutz, das heißt sie können noch wie vereinbart in Rente gehen. Bis 1950 geborene können nach wie vor früher in Rente gehen. Wer dennoch früher in Rente gehen möchte, muss mit Rentenkürzungen rechnen. Dieser kann bis zu 14,4 Prozent betragen.


Wer auf der sicheren Seite bleiben möchte, sollte sich jedoch privat absichern. Staatliche Programme wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente sind sinnvolle Ergänzungen zu gesetzlichen Rentenversicherung.